Am 12.5., also nach Nennungsschluss, änderte der Veranstalter mal kurz die Ausschreibung: Für die Gruppe AT (Dieselfahrzeuge) wird der Artikel 51.8.2 gemäß Vereinbarung mit dem DMSB im Jahr 2004 geändert. Die Dieselfahrzeuge werden von der Rußpartikelpflicht entbunden. Ist das nicht ein Widerspruch gegen das Int. FIA Sportgesetz §66 der da heißt: "Mit Beginn der Nennungen kann in den Ausschreibungen keine Änderung mehr vorgenommen werden, wenn nicht die einstimmige Zustimmung aller bereits genannten Bewerber oder die entsprechende Entscheidung der Sportlommissare aus Gründen hoherer Gewalt oder zur Wahrung der Sicherheit vorliegt " Dürfen die Veranstalter machen was sie wollen ?
Wenn man in Motorsport aktuell (vom 15. Juni, Seite 28, "Die Wippermänner") so liest, was sich da hinter den Kulissen abspielt, kann man das Grausen bekommen. Marcus Lacroix endet mit den Worten: Sollten Sie, verehrte Leser, nur noch den Kopf schüttlen, so seien sie versichert: Sie stehen nicht allein.
Offensichtlich können sich die Veranstalter alles erlauben. Der DMSB wird die Interessen der Fahrer nicht vertreten - Gründungsmitglied des DMSB ist der ADAC und der ist Veranstalter des 24h Rennens. Wird Zeit, dass wir eine Fahrergewerkschaft bekommen, die wirklich die Interessen der Fahrer vertritt.
Wenn man in Motorsport aktuell (vom 15. Juni, Seite 28, "Die Wippermänner") so liest, was sich da hinter den Kulissen abspielt, kann man das Grausen bekommen. Marcus Lacroix endet mit den Worten: Sollten Sie, verehrte Leser, nur noch den Kopf schüttlen, so seien sie versichert: Sie stehen nicht allein.
Offensichtlich können sich die Veranstalter alles erlauben. Der DMSB wird die Interessen der Fahrer nicht vertreten - Gründungsmitglied des DMSB ist der ADAC und der ist Veranstalter des 24h Rennens. Wird Zeit, dass wir eine Fahrergewerkschaft bekommen, die wirklich die Interessen der Fahrer vertritt.